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Der Lehrgang zum/zur
Medienfachwirt /in |
Unsere
industrielle Landschaft ist geprägt durch hochwertige Produkte,
automatisierte Produktionen und der Forderung nach einem kundengerechten,
dem Stand der Technik entsprechenden Service. All dies vor dem Hintergrund
eines ständigen und schnell sich vollziehenden Technikwandels. Im
Zusammenhang mit dieser Situation ergibt sich die Forderung nach
einem zeitgemäß qualifizierten und flexibel einsetzbaren Personal.
Hierbei werden von einem/r Medienfachwirt/in vielfältige Tätigkeiten
verlangt von der Kundenberatung, über die konzeptionellen Aufgaben
mit Kalkulationen bis hin zur Produktion und der Mitarbeit in Projekten.
Der Lehrgang wird in modern eingerichteten Seminarräumen durchgeführt.
Ihre Ausbildung erfolgt durch qualifizierte, berufserfahrene und
motivierte Dozenten.
Unterrichtinhalt
Fachrichtungsübergreifende Qualifikationen
- rechtsbewusstes Handeln
- betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Produktionsprozesse"
- Medientechnische Basisqualifikationen
- Mediengestaltung
- Medienorientierte Datenverarbeitung
- Medienproduktion
- Handlungsbereich "Projekt- und Produktplanung"
- Projektmanagement
- Medienrecht
- Handlungsbereich "Führung und Organisation"
- Personalentwicklung
- Personalführung
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Kostenmanagement
Teilnehmerzahl
Eine Lehrgangsgruppe umfasst 20 bis 25 Teilnehmer, mindestens jedoch
15.
Voraussetzung
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist
zuzulassen,:
- wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf, der der Medienwirtschaft zugeordnet werden,
und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige
Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen"
ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die Ablegung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen",
die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den o. g. Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens
ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines
Medienfachwirts haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch
zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere
Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen
erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Seminarkosten
6.350.- Euro exkl. Lernmittel
1. Rate 1.950.- Euro, Rest monatlich zu 200.- Euro
Finanzielle Förderung
Eine Förderung Ihrer Weiterbildungsmaßnahme kann gemäß Aufstiegs-BAFöG (50 %) sowie mit einem KfW-Darlehen (50 % von der Restsumme) sowie als Aufstiegs-Bonus von 3.500 Euro (Hessen) bzw. 2.000 Euro (Rheinland-Pfalz) erfolgen. Diese Förderungen können bis zu ca. 80 % betragen. Anträge sind in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amt erhältlich und unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Die IHK Prüfung
Zwischenprüfungen
"Fachübergreifende Qualifikationen" - 4 Klausuren entsprechend den
Lehrgangsmodulen, mündliche Ergänzungsprüfungen sind möglich.
Abschlussprüfung
"Handlungsspezifische Qualifikationen" - In der Abschlussprüfung
werden zwei Situationsaufgaben gestellt, zu deren Lösung fachbereichsübergreifende
und handlungsspezifische Qualifikationen benötigt werden. Außerdem
finden im Handlungsbereich "Führung und Organisation" drei weitere
Klausuren statt. Anschließend ist eine Projektarbeit zu schreiben,
deren Ergebnisse in einer mündlichen Prüfung präsentiert werden.
Wer die Prüfung zum Medienfachwirt bestanden hat, ist vom schriftlichen
Teil der Prüfung nach einer aufgrund des Berufsbildungsgesetzes
erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit und hat nach der
Ausbilder-Eignungsverordnung die berufs- und arbeitspädagogischen
Voraussetzungen erfüllt. Absolventen des Medienfachwirts können
sich bei jeder IHK zur Ausbilderprüfung anmelden und müssen dann
lediglich die praktische Prüfung durchführen.
Prüfungsgebühr
Eine Prüfungsgebühr von ca. 300.- Euro plus ca. 80.- Euro für die
Ausbildereignungsprüfung wird direkt von der IHK Mainz erhoben.
Seminartermine
Dauer
Ca. 900 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, verteilt über 1,5 Jahre.
Die Lehrgänge beginnen 1x jährlich.
Unterrichtszeiten
An zwei Wochentagen von 18:00 bis 21:15 Uhr und jeden zweiten Samstag
von 8:00 bis 13:00 Uhr. Während der hessischen Schulferien findet
in der Regel kein Unterricht statt.
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